In Finnland definiert sich ein Rechtsanwalt als zuständige Person für Rechtsberatung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Anwaltschaft ist ein freier Berufsstand, der in der finnischen Anwaltskammer organisiert ist.
Für die Zulassung als Rechtsanwalt seitens der Anwaltskammer ist ein finnischer Universitätsabschluss der Rechtswissenschaft Voraussetzung. Die Regelstudienzeit beläuft sich auf fünf Jahre und anschließend müssen mindestens vier Jahre Berufspraxis als Jurist erworben werden, davon mindestens zwei in einer Anwaltskanzlei. Ergänzend hierzu gibt es ein Examen von dem Anwaltskammer. Erst nach Bestehen des Examens gibt es die Möglichkeit, für einen Rechtsanwalt einen Antrag auf Aufnahme in die finnische Anwaltskammer zu stellen.
Neben der Erfüllung formeller Anforderungen wird auch die Eignung für den Anwaltsberuf geprüft und sicher gegangen, dass der Antragstellende über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügt. Kommt es zur Aufnahme in die Anwaltskammer, so erhält man die Befugnis, in ganz Finnland Mandanten vertreten zu dürfen.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt (Abschnitt Europäische Union)
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